Im Fokus: Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Versorgungsvereinbarungen und Regelungen mit Dritten
Haben Sie Ihre Schwiegereltern oder Dritte am Kauf bzw. Bau Ihres Hauses beteiligt? Haben Ihre Schwiegereltern ein Darlehen für Sie abgelöst oder eine Lebensversicherung bezahlt? Scheitert die Ehe oder Lebensgemeinschaft und behaupten die Schwiegereltern oder Dritte, Sie hätten diese Zuwendungen nur im Vertrauen darauf gemacht, dass die Ehe oder Lebensgemeinschaft bestand hat, wird es schwierig. Meist landen diese Fälle vor Gericht und diese neigen dazu, solchen Forderungen, wenn sie nicht ausdrücklich anders deklariert sind oder nachweislich in anderen Zusammenhängen erfolgten, dem Rückfordernden zuzusprechen.
Durch eindeutige vertragliche Regelungen lassen sich solche Streitigkeiten vermeiden. Auch hier gilt, dass die Kosten eines anwaltliches Beratungsgesprächs im Vorfeld deutlich niedriger als die Kosten des Rückforderungsprozesses sind.
In der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.
Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.
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