Im Fokus: Ehe- und Partnerschaftsverträge
Vermögens-, Versorgungs- und Unterhaltsverträge
Im Rahmen einer Trennung und Scheidung stellt sich die Frage, welcher Unterhalt dem Unterhaltsberechtigten nach der Ehe gesetzlich zusteht. Die Eheleute können aber auch unabhängig von den gesetzlichen Regelungen rechtsgeschäftliche, also vertragliche Vereinbarungen über den Unterhalt treffen, so dass das Gericht gar nicht damit befasst wird. Dies ist nach § 1585c BGB ausdrücklich gestattet.
Hierbei stellen sich häufig folgende Frage:
– Kann ein höherer, niedriger oder sogar ein Verzicht auf Unterhalt vereinbart werden?
– Unter welchen Voraussetzungen ist ein Verzicht auf Unterhalt wirksam?
– Welche Formvorschriften müssen Unterhaltsverträge standhalten?
Außer diesen Fragen, gib es noch eine Menge anderer Problemstellungen, die den Rahmen einer Kurzdarstellung sprengen würden. Daher ist es nötig die Einzelheiten innerhalb eines individuellen Beratungsgesprächs zu untersuchen. Die Rechtsanwälte bei hw Rechtsanwälte Hobuß|Wowra stehen ihnen bei der Ausarbeitung, Anwendung und Erörterung von Vermögens-, Versorgungs- sowie Unterhaltsverträgen zur Seite.
In der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.
Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.
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