Im Fokus: Vertretung in familienrechtlichen Verfahren
Sorge- und Umgangsrecht
Unsere Gesellschaft unterliegt einem ständigen Wandel. Beinahe täglich verändert sich in der Bevölkerung das Denken über „sittliches“ und „anstößiges“. Was ist unanständig und was ist „weltoffen“?! Die Welt wird bunter und offener. Auch und vor Allem hat dies Auswirkungen auf das Familienleben. Familiäre Beziehungen weisen heutzutage eine stetig wachsende Vielseitigkeit auf. Unsere heutige Gesellschaft zeichnet sich durch eine Neuordnung der Rollenverteilung zwischen Mann und Frau aus und ist geprägt durch weniger Ehen und mehr nichtehelichen Lebensgemeinschaften, sowie durch eine wachsende Zahl von Scheidungen und sinkenden Geburtenraten. Allein in den letzten 20 Jahren hat sich der Anteil der nichtehelichen Kinder mehr als verdoppelt. Der Begriff der Patchworkfamilie gehört zum Alltag, wie auch andere alternative Formen des Zusammenlebens. Hierauf reagieren auch Politik und Rechtsprechung und versuchen mit Neuregelungen und Reformen dem stetigen Wandel gerecht zu werden.
Herausragende Bedeutung hat dabei durchweg das Wohl der Kinder. Die Stärkung ihrer Stellung und Rechte bilden den Ausgangspunkt für zahlreiche Gesetzesneuerungen. Problemfelder tuen sich vor Allem in Bereichen des Unterhalts- Umgangs- und Sorgerechts auf. Diesbezüglich hat die Stellung des Kindes in gerichtlichen Verfahren besondere und entscheidende Bedeutung. In Sorgerechtsfällen ist die Beachtung dessen für die Beteiligten leider oftmals zweitrangig. Oft wird mit harten Bandagen gekämpft.
Unsere rechtsanwaltliche Tätigkeit orientiert sich an solchen Problematiken und ist zunächst auf eine effektive Streitschlichtung ausgerichtet. Nichtsdestotrotz ist häufig die gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar, wobei die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß|Wowra, dank jahrelanger Tätigkeit auf diesem Gebiet, durch einen weitreichenden Erfahrungsschatz bestechen.
Die Rolle des Vaters und nichtehelichen Beziehungen
Mit der Neukonzeption des Sorgerechts wurde die Rolle des Vaters gestärkt. Bislang war es Vätern, welche nicht mit der Mutter verheiratet waren, nicht möglich, ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen, wenn die Mutter dies nicht wollte. Oberstes Ziel der „Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ ist es, unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihr Kind zu erleichtern. Auch hier steht aber bei allen Erwägungen und Entscheidungen stets das Kindeswohl im Mittelpunkt. Ein besonderer Problembereich bildet die Rolle des biologischen Vaters. Dieser muss nicht immer auch der Vater im rechtlichen Sinne sein. Oftmals besteht zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater nämlich gar keine „sozial-familiäre“ Bindung. Die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß|Wowra helfen Ihnen die Rechte Ihres Kindes zu wahren. Abgesehen von dem Fall, dass sich beide Elternteile einig sind, überträgt das Familiengericht dem Gesetz nach die elterliche Sorge auf beide Eltern, wenn dies zumindest ein Elternteil beantragt und keine Gründe dafür ersichtlich sind, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist. Es obliegt in diesem Fall dem anderen Elternteil, anerkennenswerte Gründe vorzubringen, welche gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen und damit das Kindeswohl gefährden. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, spricht auf Antrag das Gericht dem anderen Elternteil das gesamte, oder einen Teil der elterlichen Sorge zu, falls der bisher allein sorgeberechtigte Elternteil dem zustimmt, oder die Übertragung der Sorgeberechtigung dem Kindeswohl am besten entspricht.
Gerade aber beim Thema Kindeswohl tauchen in der Praxis die meisten Streitigkeiten und Konflikte auf. Zu den Gründen, welche als sogenannte „Risikofaktoren für das Wohl des Kindes“ definiert werden, zählen insbesondere Sucht- und Gewaltprobleme. Weiterhin gelten als „kindswohl-relevante Gründe“ Partnerschaftsprobleme. Im Familienrecht und gerade in Sorgerechtsangelegenheiten finden sich die Beteiligten in wie keinem zweiten Rechtsgebiet in emotional geladenen Konflikten wieder. Unter dem Waschen von „Schmutzwäsche“ leiden in erster Linie die Kinder. Gerade diese Umstände machen eine sowohl vermittelnde, als auch rechtlich fundierte Beratung und Vertretung notwendig, damit relevante und wesentliche Themen erörtert werden und nicht eine „Schlammschlacht“ geführt wird und Sie bei Gericht Gehör finden. Hierbei wird durch die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß|Wowra stets das Kindswohl im Mittelpunkt der Konfliktlösung stehen. Wir prüfen Ihren Fall ganz individuell bzgl. der sorgerechtsrelevanten Umstände. Wir helfen Ihnen beim Verfahren über die Feststellung der Vaterschaft des Kindes, sowie in Verfahren über die Anfechtung der Vaterschaft. Wir ermitteln unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Familiengerichte, alle relevanten Möglichkeiten zur Verbesserung Ihrer Durchsetzungschancen und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Weiter führende Informationen finden Sie hier:
Das Kindschaftsrecht (PDF, 606k)
Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien (PDF, 624k)
Die Beistandschaft (PDF, 291k)
In der Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.
Wir freuen uns auf ein erstes vertrauensvolles Gespräch mit Ihnen.
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