Im Fokus: Strafrecht und Bußgeldsachen
Steuerstrafrecht Berlin
Im Bereich des Steuerrechts, gibt es eine geradezu unüberblickbare Fülle an gesetzlichen Normen, welche selbst an den Rechtspraktiker nicht unerhebliche Anforderungen stellt. Da im Rahmen des Steuer(Straf)rechts, die strafrechtlichen Normen selten von Strafrechtlern gefasst und entworfen werden, ergeben sich besondere Problemstellungen im Hinblick auf Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen. Hierzu sind vertiefte Kenntnisse über die Besonderheiten des Steuer-Straf-Rechts unverzichtbar. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung auch das Steuerrecht samt dessen Sachverhalte in seiner vollen wirtschaftlichen Komplexität erfassen und handhaben zu können. Die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß|Wowra kooperieren daher mit Steuerberatern und/oder mit Fachanwälten für Steuerrecht, beim Vorwurf der Steuerhinterziehung im Steuerstrafverfahren.
Steuerstrafrecht Berlin
Im Zentrum des Steuerstrafrechts, steht die Steuerhinterziehung, § 370 AO (Abgabenordnung). Die Voraussetzungen einer strafbewehrten Steuerhinterziehung können mitunter schnell erfüllt sein. Nicht erst seit dem „Fall Hoeneß“ dürfte Jedermann klar sein, welch gravierende Folgen eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit sich bringt. Neben erheblicher Geldstrafe oder Freiheitsentziehung (in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren), birgt das Steuerstrafverfahren, ob seiner Besonderheiten, erhebliche Risiken. Auch kann das Steuerstrafverfahren durch seine Durchführung einen Betrieb in finanzieller Hinsicht gefährden. Problematisch ist auch die Ermittlung des strafbewehrten Stadiums einer Steuerhinterziehung, hinsichtlich des Versuchs, Vollendung oder Beendigung. Weitere Besonderheiten ergeben sich bzgl. der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden, der Auswirkungen, welche das Steuerstrafverfahren auf das Besteuerungsverfahren haben kann, sowie hinsichtlich der dem Beschuldigten zur Verfügung stehenden Verteidigungsmöglichkeiten – namentlich der Voraussetzungen und Wirkung der „strafbefreienden Selbstanzeige“, sowie in Sachen Verjährung.
Die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte Hobuß|Wowra stehen Ihnen in allen steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Unsere langjährige sowie erfolgreiche Praxiserfahrung (bundesweit) ermöglicht eine individuelle, komplexe, kompetente und vor allem effektive Beratung hinsichtlich aller steuerstrafrechtlich relevanten Gesichtspunkte. Wir stehen Ihnen sowohl im Verfahren gegenüber dem Finanzamt/Steuerfahndung/Strafverfolgungsbehörde, im gerichtlichen Verfahren, als auch außergerichtlich zur Seite. Wir führen die notwendige Korrespondenz, sehen für Sie die Akten ein, beraten Sie hinsichtlich Sinn und Tragweite einer etwaigen Selbstanzeige, sowie über Möglichkeiten zur Minimierung oder gänzlicher Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Mit Ihnen die optimale Strategie für Ihre individuellen Belange zu entwickeln, steht im Focus unserer Tätigkeit.
Steuerstrafrecht Berlin
Wir freuen uns auf ein erstes vertrauensvolles Gespräch mit Ihnen.
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Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll (PDF, 1.075k)
Das Ordnungswidrigkeitenrecht (PDF, 486k)