Im Fokus: Arzthaftungsrecht
Materieller Schadensersatz, Schmerzensgeld
Behandlungsfehler können eine Vielzahl von Folgen und bleibende Schäden nach sich ziehen. Diese reichen von Schmerzen, bleibenden Gesundheitsschäden, über Verzögerungen im Genesungsprozess oder erforderliche Nachbehandlungen, bis hin zu Verdienstausfall- oder Haushaltsführungsschaden. In diesen Fällen ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeld und/oder Schadenersatzanspruch vorliegen und in einem zweiten Schritt, in welcher Höhe ein Schmerzensgeld oder Schadenersatzanspruch besteht und gegen wen der Geschädigte seine Ansprüche geltend machen kann. Nicht nur der Nachweis der Kausalität eines Behandlungsfehlers für einen Schaden, sondern auch die Bestimmung der Höhe eines Schadens erfordert Erfahrung und Wissen. Wir prüfen, welche Schadenspositionen Sie geltend machen können, angefangen von den Arztkosten bis hin zu den Kosten des behindertengerechten Umbaus Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses. Nicht jeder Schaden ist kausal dem Schädiger zuzurechnen und die Geltendmachung kann schwierig sein, weil eine konkrete Berechnung erforderlich ist. Aus diesen Gründen sollte von vornherein anwaltliche Hilfe zu Rate gezogen werden, um Ihrem Recht Geltung zu verschaffen.
Sie sind Patient oder Patientin und vermuten, von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin fehlerhaft behandelt worden zu sein? Die Rechtsanwälte von hw Rechtsanwälte sichten Ihre Behandlungsunterlagen und prüfen hinsichtlich aller rechts-relevanten Gesichtspunkte, ob Ihnen ein Schadenersatzanspruch zusteht und wenn ja, in welcher Höhe. Wir kümmern uns um die Unterstützung Ihres gesetzlichen Krankenversicherers und unterstützen bei Einholung eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Weiterhin stehen wir Ihnen im Schlichtungsverfahren des Schlichtungsausschusses der Ärztekammer zur Seite und übernehmen die Vertretung gegenüber der ärztlichen Haftpflichtversicherung, sowie ggf. vor Gericht.
Die Haftungsvoraussetzungen richten sich nach Rechtsgrundsätzen der Vertragshaftung, insbesondere nach den Regelungen über den Behandlungsvertrag, sowie nach dem „Recht der unerlaubten Handlung“, m.a.W. nach Deliktsrecht. Dank unserer langjährigen Erfahrung innerhalb des Arzthaftungsrechts und zahlreicher Verfahren für Patienten und Patientinnen, können wir von hw Rechtsanwälte mit fundiertem Rechts- und Praxiswissen aufwarten, welches es uns ermöglicht alle relevanten Gesichtspunkte zu beleuchten, um die bestmögliche und effektivste Geltendmachung Ihrer Rechte sicherzustellen.
Die Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra richtet den Fokus auf das Arzthaftungsrecht.
Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Patientenverfügung (PDF, 849k)
Infoblatt Patientenrechte (PDF, 159k)
Ratgeber für Patientenrechte (PDF, 1.633k)