Im Fokus: Arzthaftungsrecht
Geburtsschäden: Arzthaftungsrecht Berlin
Der Vorgang der Geburt eines Kindes ist ein Wunder und für die Eltern regelmäßig der schönste Moment in ihrem Leben. Er ist aus medizinischer Sicht hochkomplex und daher mit zahlreichen Risiken verbunden. Umso mehr ist es von herausragender Bedeutung bei der Geburtshilfe die Regeln über die Sorgfalt der ärztlichen Kunst zu beachten. Geht es doch um den Schutz der werdenden Mutter sowie des Babys. Schon kleinste Abweichungen von diesen Regeln können verheerende Konsequenzen für Mutter und Kind nach sich ziehen. Die optimale Abstimmung der Behandler innerhalb des Geburtsprozesses, sowie geistesgegenwärtiges Handeln im Falle etwaiger Komplikationen gehören zum Anforderungsprofil eines die Geburt begleitenden Arztes / der Ärztin und der medizinischen Geburtshelfer/- innen (Hebamme).
Geburtsschäden: Arzthaftungsrecht Berlin – Richtlinien
Die dazu erlassenen Richtlinien (Mutterschafts-Richtlinien ) des Gemeinsamen Bundesausschusses dienen der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Sollte während oder nach der Geburt trotz aller Erwartungen eine Komplikation zu einem Geburtsschaden bei Mutter oder Kind führen, ist für den emotional beteiligten Laien die gesamte Situation in der Regel überfordernd und diesem auch regelmäßig nicht möglich, Fehler in der Behandlungsweise ausfindig, geschweige denn selbständig geltend zu machen. Hierzu ist es unerlässlich, sich rechtskundige Hilfe zu holen, welcher mit der nötigen emotionalen Distanz Ihren Rechten umfassend und konsequent zur Geltung verhilft.
Wir von hw Rechtsanwälte beraten Sie gerne und prüfen anhand Ihrer Behandlungsunterlagen, ob erforderliche Befunde erhoben und diese auch korrekt ausgewertet worden sind, ob Sie vor der Geburt ordnungsgemäß aufgeklärt wurden oder aber Sie oder Ihr Kind aufgrund eines Organisationsfehlers in einer Klinik einen Schaden erlitten haben. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, wir stehen Ihnen zur Seite.
Die Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra richtet den Fokus auf das Arzthaftungsrecht.
Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Patientenverfügung (PDF, 849k)
Infoblatt Patientenrechte (PDF, 159k)
Ratgeber für Patientenrechte (PDF, 1.633k)