Im Fokus: Arbeitsrecht für Gremien Betriebsverfassungsrecht Berlin
Betriebsverfassungsrecht Berlin und Personalvertretungsrecht Berlin
Das Betriebsverfassungsrecht Berlin ist Teil des kollektiven Arbeitsrechts. Es regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Betrieb. Dabei ist der von den Arbeitnehmern gewählte Betriebsrat der Repräsentant der Arbeitnehmer.
Die wichtigste Aufgabe des Betriebsverfassungsrechts liegt darin, dem Betrieb eine Grundordnung zu geben, indem die Rechtsstellung der einzelnen Organe der Betriebsverfassung und die Form der Zusammenarbeit zwischen den Organen geregelt werden. Die wichtigsten Regelungen dazu finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Das BetrVG regelt vor allem, die Wahl des Betriebsrats durch die Arbeitnehmer sowie dessen Zusammensetzung. Über den Betriebsrat können die Arbeitnehmer auf viele Entscheidungen im Betrieb/Unternehmen in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen (Informationsrecht, Anhörungs- oder Vorschlagsrecht, Beratungsrecht, echtes Mitbestimmungsrecht).
Lediglich die Mitarbeiter des Betriebs/Unternehmens haben das Initiativrecht zur Organisation einer Betriebsratswahl. Selbstständig muss und darf der Arbeitgeber keinen Betriebsrat installieren. Grundsätzlich kann ein Betriebsrat gebildet werden, wenn fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind im Betrieb tätig sind.
Betriebsverfassungsrecht Berlin: Personalvertretungsrecht
Das öffentlich-rechtliche Gegenstück zum Betriebsverfassungsrecht ist das Personalvertretungsrecht. Das Personalvertretungsrecht gilt ausschließlich für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (öffentliche Verwaltungen, Betriebe und Einrichtungen) und ist durch das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und die Personalvertretungsgesetze der Länder geregelt.
Wenn Sie einen Betriebsrat bzw. eine Personalvertretung gründen möchten oder Fragen zum Betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht haben, sind wir gerne für Sie da. Zögern Sie nicht einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Die Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra richtet den Fokus auf das Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht Berlin.
Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.
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