Im Fokus: Arbeitsrecht für den Arbeitgeber
Betriebsübergang Berlin und Outsourcing
Betriebsübergang Berlin: Definition Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn bei einer Übernahme, einem Unternehmensverkauf, einer Ausgliederung, einer Ausgründung oder beim Outsourcing die Identität des Unternehmens erhalten bleibt, obwohl der Unternehmer/Betriebseigentümer wechselt. Die Frage danach, wann genau die Identität des Unternehmens bewahrt wird, ist häufig schwer zu beantworten. Hierbei kommt es in vielen Fällen auf eine Betrachtung des Einzelfalls an.
Die Folge eines solchen Betriebsübergang Berlin ist, dass der neue Inhaber des Unternehmens automatisch als neuer Arbeitgeber in alle Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse, die zum Zeitpunkt des Betriebsübergang Berlin bestehen, eintritt (§ 613a BGB). Der neue Arbeitgeber tritt an die Stelle des alten Arbeitgebers und darf den Mitarbeitern nicht aufgrund des Betriebsübergangs kündigen. Für Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, die vor dem Betriebsübergang entstanden sind und im laufe eines Jahres seit Übergang fällig werden haftet der ehemalige Arbeitgeber allerdings neben dem neuen Arbeitgeber.
Betriebsübergabe Berlin: Die Rechtslage
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Mitarbeiter im Voraus über den Betriebsübergang schriftlich informiert werden. Dies kann durch den bisherigen Arbeitgeber oder den Erwerber erfolgen und hat zur Folge, dass die betroffenen Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht erhalten. Der Arbeitnehmer kann also dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber widersprechen. Dies hätte zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis bei dem bisherigen Arbeitgeber verbleibt. Problematisch wird das dann, wenn der ganze Betrieb verkauft wird und der ehemalige Arbeitgeber deshalb keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für die Betroffenen anbieten kann. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Sie sich als betroffener Arbeitnehmer bereits dann gründlich über Ihre Möglichkeiten und die Folgen informieren, wenn ein Betriebsübergang angekündigt ist.
Wir beraten sie jederzeit gerne zur Problematik eines Betriebsübergangs oder wenn Sie vor der Entscheidung stehen, einem angekündigten Betriebsübergang zu widersprechen. Gerne unterstützen wir auch Betriebsräte bei der Gestaltung von Betriebsänderungen
Betriebsübergang Berlin: Outsourcing
Beim Thema Betriebsübergang kann auch Outsourcing eine wichtige Rolle spielen. Beim Outsourcing werden im Unternehmen einzelne Aufgaben, Teilbereiche oder sogar gesamte Aufgabenbereiche an Drittunternehmen ausgegliedert. Zuvor vom Unternehmen selbst erbrachte Aufgaben werden somit von einem externen Dienstleister vollzogen.
Im Arbeitsrecht tritt in Bezug auf das Outsourcing die Frage auf, ob womöglich ein Betriebsübergang vorliegt oder die Folge eines Betriebs- oder Teilbetriebsübergangs ist. Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend dafür, ob Kündigungen ausgesprochen werden können oder die Arbeitsverhältnisse nach § 613a Abs. 4 BGB fortbestehen. Für den Betriebsrat ist die Einordnung von großer Bedeutung für den Umfang der Beteiligungsrechte und deren Durchsetzbarkeit und Folgen.
Wir bei hw-Rechtsanwälte beraten Betroffene gerne ausführlich in einem persönlichen Beratungsgespräch und vertreten Sie bei allen Schritten.
Die Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra richtet den Fokus auf das Arbeitsrecht Betriebsübergang Berlin und Outsourcing.
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