Im Fokus: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Versetzung, Zeugnis, Gehaltsforderung
Beratung und Vertretung bei Versetzung, Zeugnis, Gehaltsforderung
Gehaltsforderung Berlin: Unter Versetzung versteht man im deutschen Arbeitsrecht die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, für voraussichtlich länger als einen Monat, oder die erhebliche Änderung der Umstände, mit der die Arbeit verbunden ist, also eine räumliche oder aber wesentliche inhaltliche Änderung (§ 95 Abs. 3 BetrVG).
Eine Versetzung ist also nichts anderes als eine Änderung des Aufgabenbereichs nach Art, Ort oder Zeit. Ob und wann eine Versetzung möglich ist, hängt grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers ab. Allerdings ist eine Versetzung auch mit Hilfe einer Änderungskündigung möglich.
Inwieweit der Arbeitgeber eine solche Versetzung schon alleine aufgrund seines Direktionsrechtes durchsetzen kann oder zuvor eine Änderungskündigung aussprechen muss, hängt vom jeweiligen Inhalt des Arbeitsvertrages ab.
Die Versetzung muss in dem vertraglich definierten Tätigkeitsbereich fallen und darf keinesfalls Auswirkung auf die Vergütung haben. Hierzu ist zwingend eine Änderungskündigung nötig. Im Falle einer unwirksamen Versetzung rechtfertigt eine Verweigerung der Ausübung der Tätigkeit seitens des Arbeitnehmers keine außerordentliche Kündigung.
Viele weitere Fragen rund um das Thema Versetzung beantworten wir Ihnen gerne persönlich.
Gehaltsforderung Berlin: Recht auf ein Arbeitszeugnis:
Endet ein Arbeitsverhältnis, sei es durch eine Kündigung oder durch einen unterzeichneten Aufhebungsvertrag, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein Zeugnis über Leistung und Verhalten auszustellen. Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf ein einfaches Arbeitszeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
In jedem Fall bedarf das Arbeitszeugnis der Schriftform, eine elektronische Form ist unzulässig. Das einfache Arbeitszeugnis enthält Angaben über die Art und Dauer der Beschäftigung. Weitere Angaben dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers eingefügt werden. Beim qualifizierten Arbeitszeugnis werden neben den Formalien (Angaben zur Person, Datum etc.) auch die Führung, das Verhalten und die Arbeitsleistung bewertet.
Beim Arbeitszeugnis hat die Beachtung des Wahrheitsgebots absoluten Vorrang. Trotzdem darf die Bewertung den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortgang nicht erschweren. Bei der Beurteilung ist eine klare und unmissverständliche Formulierung Pflicht. Doch aufgrund der in der Praxis angewandten Zeugnissprache sind häufig verschlüsselte Botschaften in den Formulierungen integriert und oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich.
In jedem Fall ist es ratsam, das ausgehändigte Arbeitszeugnis durch einen Experten prüfen zu lassen. Wir bei hw-Rechtsanwälte prüfen Ihr Arbeitszeugnis detailliert und beraten Sie bei allen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis umfassend.
Nicht selten endet ein Arbeitsverhältnis und es stehen noch erhebliche Lohnansprüche offen. Sie sollten Ihren Lohnanspruch zügig geltend machen. Diesbezüglich stellt sich die Frage wie man seine Gehaltsforderung Berlin schnell geltend machen kann.
Häufig kommt es darauf an welche Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind und ob die Firma liquide ist oder bereits Insolvenz angemeldet hat. Diese Punkte sind dafür maßgeblich, ob die Gefahr des Verlusts des Gehaltsanspruch Berlin besteht. Entscheidend ist daher, dass Sie auf gar keinen Fall zu lange warten!
Gehaltsforderung BERLIN: Was passiert bei Insolvenz?
Selbst wenn die Firma insolvent wird, haben Sie im Zweifel nur einen Anspruch auf die letzten drei Monate Lohn ab dem Tag der Insolvenzeröffnung rückwirkend in Form von Insolvenzgeld, das die zuständige Agentur für Arbeit übernimmt. Vergessen Sie nicht, ihren Vertrag auf die Frage prüfen zu lassen, ob eine wirksame Ausschlussfrist enthalten ist.
Leider gibt es viele Hürden bei der Geltendmachung und Vollstreckung von Lohnforderungen. Hier empfiehlt es sich einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt damit zu beauftragen, der mit den Vorgängen und Abläufen vertraut ist.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Die Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra richtet den Fokus auf das Arbeitsrecht, Gehaltsforderung Berlin, Versetzungen und Zeugnissen
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