Im Fokus: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage Berlin, Abmahnung
Es kann jeden Arbeitnehmer treffen. Plötzlich hat man eine Kündigung vom Arbeitgeber im Briefkasten. Doch was tun? Wie kann ich mich dagegen wehren? Wie lange habe ich Zeit?
Kündigungsschutzklage Berlin: Handeln Sie schnell
Mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage Berlin wehrt sich der Arbeitnehmer vor Gericht gegen eine schriftliche Kündigung. Das eigentliche Ziel des Arbeitnehmers ist aber häufig die Erzielung einer möglichst hohen Abfindung. Ab Zugang der Kündigung hat der Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, diese beim Arbeitsgericht einzureichen. Erfolgt die Klagerhebung nicht innerhalb dieses Zeitraums, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Die Möglichkeit einer Klageerhebung nach Ablauf der Frist ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Zwar kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich auch ohne Rechtsbeistand Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erheben, dennoch sind die Fallstricke und die Hürden nicht zu unterschätzen. Wegen der Komplexität der Materie ist es jedoch ratsam, einen qualifizierten Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Wir bei hw Rechtsanwälte beraten Sie gerne bereits im Vorfeld und bewerten Ihre Erfolgschancen bei einer Klageeinreichung schnell und zuverlässig. Wir wissen, worauf es im Kündigungsschutzprozess ankommt, ob aus Sicht des Individualarbeitsrechts oder des kollektiven Arbeitsrechts und kennen die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und die wegweisenden Entscheidungen der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte. Wir kennen die unterschiedlichsten Kündigungsgründe, die Voraussetzungen einer betriebsbedingten, einer verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung, die vorausgehenden Anzeichen wie Abmahnung, Auftragsfremdvergabe, Minderarbeit oder Folgen von Umstrukturierungen.
Einer verhaltensbedingten Kündigung geht in der Regel mindestens eine Abmahnung voraus. Das ist der allgemeine Grundsatz der aber in engen und schwerwiegenden Ausnahmefällen durchbrochen werden kann.
Kündigungsschutzklage Berlin: Abmahnung
Eine Abmahnung ist vor allem von der jeweiligen Pflichtverletzung und der Schwere der Pflichtverletzung abhängig. Oft reicht schon eine einzige Abmahnung aus, um eine Kündigung auszusprechen. Bei einer sehr schweren Pflichtverletzung (wie z.B. Diebstahl) ist grundsätzlich gar keine Abmahnungen notwendig, um rechtlich kündigen zu können. In diesen Fällen wird sogar die außerordentlich fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Doch nicht jede Abmahnung ist auch gerechtfertigt. Nur weil ein Mitarbeiter z. B. bestimmte Unternehmensziele oder Umsatzzahlen nicht erreicht, häufig krankheitsbedingt abwesend ist oder berechtigter Weise Überstunden verweigert, kann ihm der Arbeitgeber noch keine Abmahnung aussprechen. Es muss grundsätzlich ein vertragswidriges Verhalten vorliegen.
In jedem Fall sollten Sie die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Kommen Sie mit dem Problem zu uns, denn mit unseren besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts helfen wir Ihnen, sich nicht nur vor ungerechtfertigten Abmahnungen zu schützen, sondern auch Kündigungen vorzubeugen oder sich gegen Kündigungen zu wehren. Ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar, vertreten wir Sie in Verhandlungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und im Rahmen von Abfindungsverhandlungen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Die Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra richtet den Fokus auf das Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage Berlin und Abmahungen
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