Arbeitsvertrag Berlin, Geschäftsführervertrag: Beratung und Vertretung
Im Fokus: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – Arbeitsvertrag Berlin und Geschäftsführervertrag
Ein Arbeitsvertrag Berlin ist ein Vertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, der sich durch die „soziale Abhängigkeit“ des Arbeitnehmers auszeichnet. Der Arbeitsvertrag bildet immer den Beginn eines Anstellungsverhältnisses, er kann schriftlich und grundsätzlich auch mündlich oder durch lediglich schlüssiges Verhalten geschlossen werden.
Der Arbeitsvertrag Berlin ist ein Sonderfall des Dienstvertrags nach den §§ 611 ff. BGB. Der Arbeitsvertrag regelt wechselseitige Hauptverpflichtungen der Vertragsparteien. Der Inhalt kann prinzipiell von den Vertragsparteien frei geregelt werden. Um dabei Differenzen vorzubeugen und Ansprüche besser beweisen zu können, sind schriftliche Verträge der Standard. Aus dem gleichen Grund regeln Arbeitsverträge auch diejenigen Punkte, über die regelmäßig prozessiert wird: Fragen der Befristung, des Urlaubsanspruchs oder der Kündigungsfristen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihres Arbeitsvertrages und erläutern Ihnen, was die einzelnen Klauseln im Arbeitsvertrag bedeuten und was Sie unbedingt noch regeln sollten.
Arbeitsvertrag Berlin: Schutz des Arbeitnehmers
Zum Schutz des Arbeitnehmers gibt es einschränkende gesetzliche Regelungen, damit die soziale Abhängigkeit des Arbeitnehmers nicht vom Arbeitgeber ausgenutzt werden kann. Weil Rechte von Arbeitnehmern oftmals unbeachtet bleiben, enthalten viele Arbeitsverträge ungültige Passagen. Wir bei hw-Rechtsanwälte beraten sie kompetent und ausführlich bei der Vertragsgestaltung, um Sie vor einem anstrengenden Arbeitsgerichtsverfahren zu schützen.
Sollte es aber dann doch mal zu einem Konflikt kommen, so sorgen wir für außergerichtliche Streitschlichtung und versagt die außergerichtliche Lösung, machen wir Ihre Ansprüche gerichtlich für Sie geltend, ggf. durch effektive Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung.
Geschäftsführervertrag: Dienstvertrag für den Geschäftsführer
Was für den Arbeitsvertrag gilt, gilt für den Geschäftsführervertrag (Geschäftsführeranstellungsvertrag) erst Recht. Der Geschäftsführervertrag ist ein Dienstvertrag und bildet die Grundlage für die jeweilige Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer. Die akribische Regelung sämtlicher Rechte und Pflichten, Ansprüche und Haftung sind unerlässlich.
Jeder Geschäftsführer sollte sich gründlich über den Inhalt eines optimalen Geschäftsführervertrages informieren. Sowohl der Fremdgeschäftsführer als auch der Gesellschafter-Geschäftsführer kann durch Verhandlung wichtiger Positionen wie die Vergütung, den Urlaubsanspruch oder die Pflicht der Gesellschaft zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit, sowie Abfindung und Haftung teure Fehler vermeiden.
Regelungen zum Geschäftsführer finden sich u.a. im GmbHG als Teil des Zivilrechts. Hier gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. Diese Vertragsfreiheit hat jedoch Grenzen. Nicht alles, was geregelt ist, ist auch wirksam. Diesbezüglich entwerfen wir gerne Ihren Geschäftsführervertrag, optimieren ihn hinsichtlich gesellschafts-, steuer-, und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte und begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen. Bei Streitigkeiten vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Die Kanzlei hw Rechtsanwälte Hobuß I Wowra richtet den Fokus auf das Arbeitsrecht insbesondere auf Arbeitsverträge und Geschäftsführerverträge in Berlin.
Wir sind bereit für ein erstes individuelles Gespräch im Vertrauen.
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